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Stellungnahme des Ortsbeirates Schröck vom 30.08.2025. Das Dokument wurde am 25.10.2025 im Rahmen der Ortsbeiratssitzung als Ausdruck zur Verfügung gestellt. Leider können wir die Lesbarkeit nicht verbessern.
Ein Plan von Schröck. Dieses veranschaulicht nochmal die Lokalitäten.


Windrose über dem geplanten Baugebiet (https://windrosen.hessen.de/mapapps/resources/apps/windrosen/index.html?lang=de)
Interpretation der Windrose über Schröck mit kumulierten Windrichtungssektoren.

Abstandbetrachtung Referenzstall Wittelberg


Konflikt mit geplanter Siedlungserweiterung S3921 unter Berücksichtigung der Windrichtung

Bauantrag (genehmigt)
1. Verfahren nach § 65 HBO (Hessische Bauordnung)
§ 65 HBO ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Hier prüft die Bauaufsicht nicht alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, sondern nur die „bauordnungsrechtlich wesentlichen Vorschriften“ (Abstandsflächen, Standsicherheit, Brandschutz etc.).
Bauplanungsrecht (§ 35 BauGB im Außenbereich) bleibt aber Prüfgegenstand.
2. Privilegiertes Außenbereichsvorhaben (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Die Behörde beruft sich auf die Privilegierung „Landwirtschaft“ (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Damit sind Stallanlagen im Außenbereich grundsätzlich zulässig, wenn sie einem bestehenden Betrieb dienen.
Befragt wurden: FD 61 Stadtplanung, FD 69.2 Unter Nat.Behörde, Untere Wasserschutzbehörde (Landkreis MR-Bid), Fachbereich Landwirtschaft (Landkreis MR-Bid), Veterinärwesen (Landkreis MR-Bid)