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Stellungnahme des Ortsbeirates Schröck vom 30.08.2025. Das Dokument wurde am 25.10.2025 im Rahmen der Ortsbeiratssitzung als Ausdruck zur Verfügung gestellt. Leider können wir die Lesbarkeit nicht verbessern.

Ein Plan von Schröck. Dieses veranschaulicht nochmal die Lokalitäten.

Interpretation der Windrose über Schröck mit kumulierten Windrichtungssektoren.

Abstandbetrachtung Referenzstall Wittelberg

Abstand (70m) zur nächsten Wohnbebauung beim konkreten Bauvorhaben (gemessen mit Google Earth)
Abstand (350m) zur nächsten Wohnbebauung Beispiel Wittelsberg (gemessen mit Google Earth)

Konflikt mit geplanter Siedlungserweiterung S3921 unter Berücksichtigung der Windrichtung

Ausschnitt Schröck Regionalplan Mittelhessen 2022 (https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/2022-05/6_luft_klima_0.pdf)

Bauantrag (genehmigt)

1. Verfahren nach § 65 HBO (Hessische Bauordnung)

§ 65 HBO ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Hier prüft die Bauaufsicht nicht alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, sondern nur die „bauordnungsrechtlich wesentlichen Vorschriften“ (Abstandsflächen, Standsicherheit, Brandschutz etc.).

Bauplanungsrecht (§ 35 BauGB im Außenbereich) bleibt aber Prüfgegenstand.

2. Privilegiertes Außenbereichsvorhaben (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Die Behörde beruft sich auf die Privilegierung „Landwirtschaft“ (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Damit sind Stallanlagen im Außenbereich grundsätzlich zulässig, wenn sie einem bestehenden Betrieb dienen.

Befragt wurden: FD 61 Stadtplanung, FD 69.2 Unter Nat.Behörde, Untere Wasserschutzbehörde (Landkreis MR-Bid), Fachbereich Landwirtschaft (Landkreis MR-Bid), Veterinärwesen (Landkreis MR-Bid)